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Waschküchenabrechnung Block A

Video-Anleitungen zur neuen Waschküchen-Abrechnung:

Inform GmbH – Videoanleitung Waschküchenzahlung – Kontaktlos bezahlen im SB-Bereich (nfc-kontaktloszahlung.at)

Anleitung zum Nachlesen: hier

Fragen und Antworten:

Fragen & Antworten – Kontaktlos bezahlen im SB-Bereich (nfc-kontaktloszahlung

Bei uns gibt es nur ein “Gerät”, nämlich “Waschküche”. Wo immer in den Beschreibungen “Gerät wählen” vorkommt, ist der Gesamtanschluss für alle vorhandenen Geräte namens “Waschküche” gemeint.

ACHTUNG!

Für jeden Aufladevorgang fällt eine geringe Bankgebühr an. Aufladungen mit der Bankkarte sind daher nur ab 10 EUR in 5-EUR-Schritten möglich.

Für die Bezahlung am NFC-Modul kann auch ein NFC-Tag (z.B. Schlüsselanhänger) verwendet werden, wenn Sie über keine NFC-fähige Bankkarte verfügen. Um diese „Schlüsselanhänger“ zu beladen, benötigen Sie jemanden, der die Bezahlung mit einer Bankkarte am Bezahlterminal für Sie durchführt. Bitten Sie in diesem Fall z.B. einen Nachbarn oder einen Bekannten, dies gemeinsam mit Ihnen in der Waschküche durchzuführen. Den Zahlungsbetrag können Sie dann bei der jeweiligen Person in bar begleichen.

Wenn Sie Wertguthaben auf eine andere Karte oder einen anderen Chip übertragen wollen, verwenden Sie bitte die Funktion „Wertguthaben übertragen“, wie im Blatt „Sonderfunktionen“ (an der Wand) beschrieben. Eine Rückbuchung eines vorverkauften Betrages auf das Bankkonto ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie daher beabsichtigen, in Zukunft nicht mehr in der Waschküche zu waschen, buchen Sie bitte entsprechend weniger Guthaben auf bzw. übertragen Sie verbliebenes Restguthaben gegen Barzahlung an Mitbewohner:innen, welche die Waschküche weiter benützen.

Mülltrennung NEU ab 01.01.2023

Ab ins Gelbe! Die Gelbe Tonne in NÖ nimmt bald mehr, denn mit 01.01.2023 können alle Verpackungen außer Glas und Papier über die gelben Behälter (kurz “das Gelbe”) entsorgt werden. Das bringt ein einheitliches System für alle NiederösterreicherInnen und mehr Wertstoffe für den Recycling-Kreislauf.

Was kommt ab 2023 ins Gelbe?

  • Verpackungen aus Kunststoff
  • Verpackungen aus Materialverbund
  • Kunststoffverpackungen Hohlkörper
  • Verpackungen aus Metall und Aluminium
  • Verpackungen aus Styropor
  • Verpackungen aus Textilien
  • Verpackungen aus Holz
  • Verpackungen aus Porzellan, Keramik, Ton und Steingut
  • Verpackungen aus Kork
  • Verpackungen aus biologisch abbaubaren Materialien

Die Betonung liegt bei all diesen Abfällen auf VERPACKUNG.

Nicht in die Gelbe Tonne im Müllhaus gehören daher z.B. Kinderspielzeug aus Plastik, Elektrokleingeräte aus Metall (z.B. Toaster), eben alles, was nicht Verpackung, sondern Inhalt oder Gebrauchsgegenstand ist.

Die Metallabfallcontainer an der B44 werden mit Jänner 2023 verschwinden. Glasverpackungen (Flaschen, Marmeladegläser, etc.) gehören weiterhin in die Glascontainer, nicht jedoch Trinkgläser und Flachglas (→ Restmüll). Die Sammelbehälter für Glasverpackungen werden in den ersten Monaten des Jahres 2023 in der Sammelstelle hinter Feuerwehr/Unimarkt konzentriert.

Obwohl die Abholfrequenz der Gelben Tonne erhöht werden soll, wird eine effiziente Ausnützung der Kapazität unserer Müllbehälter nun umso wichtiger. Bitte leeren Sie Sammelsäcke beim Einwurf in die Müllbehälter aus und halten Sie sich stets an die geltende Mülltrennungsverordnung! Das gilt selbstverständlich auch für MieterInnen.

 

nöGIG Glasfaser-Infrastrukturausbau (Update 07.11.2023)

Die Marktgemeinde Maria Anzbach hat mit der nögig (NÖ Glasfaser Infrastruktur GmbH) einen Fördervertrag dergestalt abgeschlossen, dass bei mindestens 42 % Beteiligung aller im Ausbaugebiet liegenden Haushalte in den betroffenen Ortsteilen Glasfaserinfrastruktur verlegt wird, ohne dass Kosten für die Gemeinde anfallen. Während in Einfamilienhäusern dafür Kosten für die Verlegung von der Grundgrenze zum Haus entstehen und ein Vertrag mit einem Internet-Service-Provider (ISP) mit Mindestvertragsdauer von zwei Jahren abzuschließen ist, genügt in Großwohnbauten wie bei uns nur die Leitungsverlegung und diese wird bis zum Haus durch die nögig durchgeführt.

Was heißt das nun für uns?

Wir haben in unseren Häusern bereits ein Hochleistungs-Kabelnetz der kabelplus GmbH (eine 100%-Tochter der EVN und damit auch teilweise in Landeseigentum wie die nögig), das aktuell eine Bandbreite von 500 Mbit/s mit geplantem Upgrade auf 1 Gbit/s anbietet. Es ist damit zu rechnen, dass damit für die nächsten 20 Jahre grundsätzlich das Auslangen gefunden werden kann. Nachteil dieser Lösung ist allerdings, dass man ausschließlich an einen Anbieter gebunden ist, während das nögig-Netz offen für alle Betreiber ist.

Die Verlegung von nögig-Glasfaser in unsere Häuser stellt also eher eine Investition in die Zukunft dar bzw. bietet Interessenten die Möglichkeit, auch andere ISPs zu nutzen. A1 ist im ersten Schritt nicht dabei und beteiligt sich als Anbieter erfahrungsgemäß erst, wenn neue Netze in Betrieb gehen. Das vorhandene Telefon-Kupfernetz von A1 ist mit (angeblich) maximal 22 Mbit/s auch in unseren Häusern kaum ausreichend für anspruchsvollere Internet-Kommunikation, in anderen Ortsteilen reicht es mit 2 Mbit/s gerade für Telefonie. Der Wunsch der Gemeinde, für die MitbürgerInnen Verbesserungen in der Breitbandinfrastruktur unter Inanspruchnahme von Förderungen herbeizuführen, ist daher nachvollziehbar. Wir können mit unserer Beteiligung einen Beitrag dazu leisten.

Die nögig bietet uns wie erwähnt die Leitungsherstellung bis zu einem Übergabepunkt in den Häusern an, wobei auch nicht befestigte Oberflächen wiederhergestellt werden. Naheliegend ist daher eine Leitungsverlegung von der B44 beginnend westlich der Parkplätze zum Block A und daran nördlich vorbei zum Block C.

Erforderlich dafür sind drei Zustimmungsebenen:

  1. Allgemeine Zustimmung zur Grundstücksnutzung und Finanzierung der Haus-Anschlusskosten aus der Rücklage (WohnungseigentümerInnen)
  2. Bestellung von Leitungen in mindestens vier Wohnungen pro Haus zwecks Vergünstigung wünschenswert (WohnungseigentümerInnen)
  3. Bestellung von Internet-Leistungen bei Betreibern optional (WohnungseigentümerInnen oder MieterInnen)

Ohne Wohnungsanschlüsse betragen die Haus-Anschlusskosten € 3.000, bei mindestens vier Leitungen bis in die Wohnung nur € 1.500, bei zusätzlich ein bis zwei Internet-Bestellungen nur 950 bzw. 400 €. Die Kosten für die Verlegung der Leitungen vom Hausanschluss in die Wohnungen sind von den WohnungseigentümerInnen selbst zu tragen, das Material wird von nögig beigestellt.

Die Mehrheit der WohnungseigentümerInnen hat der Glasfaserzuleitung in unsere Häuser zugestimmt, auch die notwendige Anzahl von Leitungsbestellungen in Wohnungen wurde erreicht. Das Glasfaserinfrastrukturvorhaben der Gemeinde wird umgesetzt, vor Jänner 2024 ist nach derzeitigem Stand allerdings nicht mit dem Baubeginn zu rechnen.

 

Bushaltestelle VOR-Linie 460, Achtung Strafzettel!

Sehr geehrte MitbewohnerInnen,

in der Bushaltestelle „Maria Anzbach Friedhof“ vor unserer Wohnhausanlage sind Parkplätze eingezeichnet, die man als Ausnahme zu StVO § 24 (1) e) interpretieren könnte: „Das Halten und Parken ist verboten im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist – sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt – der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.“ Gemeint ist jedoch, dass die Haltestellenlänge auch mehr als 15 m vor und nach der Haltestelle betragen kann, wenn so markiert (z.B. Doppelhaltestellen).

Bisher war das Halten und Parken dort mehr oder weniger geduldet. Die Situation während des letzten Schienenersatzverkehrs – ein großer Kastenwagen war über eine Woche lang genau im Haltestellenbereich abgestellt – hat jedoch dazu geführt, dass dieser Situation auch seitens der Polizei mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und schon Strafzettel ausgeteilt worden sind.

Ich habe die Konzessionsbehörde für die Kraftfahrlinie, die Gemeindeverwaltung und den VOR gebeten, die Bushaltestelle zu evaluieren. Sollte das nichts bewirken, werde ich eine Petition zur Verlegung der Haltestelle in Richtung Friedhof – die Haltestellenbezeichnung lautet ja auch so – starten. Dort befindet sich auch der Fußgängerübergang zur sicheren Überquerung der B44. Die derzeitige Haltestelle Richtung Neulengbach liegt ja nicht einmal an einem befestigten Gehweg mit winterlicher Betreuung. Ich bitte um Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Mayer e.h.