Sehr geehrte MitbewohnerInnen,
in der Bushaltestelle „Maria Anzbach Friedhof“ vor unserer Wohnhausanlage sind Parkplätze eingezeichnet, die man als Ausnahme zu StVO § 24 (1) e) interpretieren könnte: „Das Halten und Parken ist verboten im Haltestellenbereich eines Massenbeförderungsmittels, das ist – sofern sich aus Bodenmarkierungen nichts anderes ergibt – der Bereich innerhalb von 15 m vor und nach den Haltestellentafeln, während der Betriebszeiten des Massenbeförderungsmittels.“ Gemeint ist jedoch, dass die Haltestellenlänge auch mehr als 15 m vor und nach der Haltestelle betragen kann, wenn so markiert (z.B. Doppelhaltestellen).
Bisher war das Halten und Parken dort mehr oder weniger geduldet. Die Situation während des letzten Schienenersatzverkehrs – ein großer Kastenwagen war über eine Woche lang genau im Haltestellenbereich abgestellt – hat jedoch dazu geführt, dass dieser Situation auch seitens der Polizei mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird und schon Strafzettel ausgeteilt worden sind.
Ich habe die Konzessionsbehörde für die Kraftfahrlinie, die Gemeindeverwaltung und den VOR gebeten, die Bushaltestelle zu evaluieren. Sollte das nichts bewirken, werde ich eine Petition zur Verlegung der Haltestelle in Richtung Friedhof – die Haltestellenbezeichnung lautet ja auch so – starten. Dort befindet sich auch der Fußgängerübergang zur sicheren Überquerung der B44. Die derzeitige Haltestelle Richtung Neulengbach liegt ja nicht einmal an einem befestigten Gehweg mit winterlicher Betreuung. Ich bitte um Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Mayer e.h.